Anwalt für
Terminsvertretung
Als erfahrene
Unterbevollmächtigte
(Korrespondenzanwälte/
Verkehrsanwälte) vertreten wir
Sie und Ihre Mandanten als
Terminsvertreter in
Untervollmacht kurzfristig,
unkompliziert und zuverlässig.
Vor den Landgerichten
Wiesbaden, Mainz, dem
Amtsgericht Wiesbaden, dem
Amtsgericht Bad Schwalbach
und dem Amtsgericht
Rüdesheim.
Vor den ordentlichen Gerichten
im Landgerichtsbezirk Mainz
mit dem Landgericht Mainz,
dem Amtsgericht Mainz.
Vor den ordentlichen Gerichten
im Landgerichtsbezirk Limburg
mit dem Landgericht Limburg,
dem Amtsgericht Limburg und
dem Amtsgericht Diez (wenn
auch im Landgerichtsbezirk
Koblenz).
Sowie den Arbeitsgerichten
Wiesbaden und Mainz.
Unsere Kanzlei liegt zentral
zwischen den genannten Amts-
und Landgerichten. Daher sind
uns auch sehr kurzfristige
Terminswahrnehmungen in
Untervollmacht möglich.
UNSERE GEBÜHREN
Für die Terminwahrnehmung
bzw. die Sitzungsvertretung
durch uns als
Unterbevollmächtigter/Terminsv
ertreter vereinbaren wir
Gebührenteilung für die
Terminsvertretung,
einschließlich der
Einigungsgebühr.
Es fallen, um dem Zweck der
Terminsvertretung nicht
entgegenzuwirken, keine
Fahrtkosten oder
Abwesenheitsgelder an.
Wir helfen gern. In Bad
Schwalbach, Wiesbaden, Mainz,
Diez und Limburg. Rufen Sie
an!
DIE GERICHTE
Insbesondere an den folgenden
Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten und vor
den entsprechenden
Arbeitsgerichten treten wir als
Unterbevollmächtigter /
Verkehrsanwalt/
Terminsvertreter in
Untervollmacht zur
Terminsvertretung für Sie auf:
Landgericht Wiesbaden
Amtsgericht Wiesbaden
Arbeitsgericht Wiesbaden
Landgericht Mainz
Arbeitsgericht Mainz
Landgericht Limburg