Anbieterkennzeichnung
1. Anbieter
Kanzlei Klein Rechtsanwälte
Heiko Klein
Cathleen Sufeida
Rechtsanwalt (Kanzleiinhaber)
angestellte Rechtsanwältin
Sandra Reischl
Pascale Ophelders
angestellte Rechtsanwältin
angestellte Rechtsanwältin
Büro Wiesbaden (Postanschrift)
Büro Eltville
Büro Limburg
Kreuzberger Ring 18A
Kiedricher Straße 11
Walderdorffstraße 20
65205 Wiesbaden
65345 Eltville
65549 Limburg
T: +49(0)611 / 34 17 22 20
T: +49(0)6123 / 79 56 05
T: +49(0)6431 / 981313
F: +49(0)611 / 34 17 22 21
F: +49(0)6123 / 79 56 06
F: +49(0)6431 / 981314
E: info@klein-anwaelte.de
I: www.klein-anwaelte.de
2. Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
3. Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
4. Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Rechtsanwältin (verliehen in der
Bundesrepublik Deutschland)
5. Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(RVG) Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
6. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Rechtsanwalt Heiko Klein (Anschrift wie oben)
7. Widerstreitende Interessen:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund
berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines
Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
8. Quellenangaben für Fotos:
Stephan Müller, Eltville
Heiko Klein, Eltville
Pixabay/Magix
9. Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf
Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Steitschlichtung bei der jeweils örtlich
zuständigen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5
BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der
Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der
Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E- Mail: schlichtungsstelle@brak.de. Bei
entstehen einer Streitigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an
einem Schlichtungsverfahren. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für
vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert
von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17,
110179 Berlin, www.s-d-r.org .
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Hierfür wird
explizit folgende E-Mailadresse hinterlegt: info@klein-anwaelte.de.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
11. zusätzliche Angaben nach DL-InfoV:
1. Mandatsvertrag
Zwischen der
Rechtsanwaltskanzlei Klein Rechtsanwälte, Kiedricher Straße 11, 65345 Eltville
und
Lieblingsmandant
wird hiermit
in Sachen
Lieblingsmandant ./. Böse Gegner GmbH
wegen Forderung folgender Mandatsvertrag geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Auf den oben abgeschlossenen Mandatsvertrag finden die folgenden
Bestimmungen Anwendung. Es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich
etwas anderes. (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Rechtsanwälte
Klein gelten für alle folgenden Geschäftsverbindungen bei Abschluss gleichartiger
Verträge ,soweit es sich beim Mandanten um einen Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB handelt. Ist der Mandant Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so
gelten die jeweils zu jedem einzelnen Vertragsschluss vorgelten allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Kanzlei. Es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich
etwas anderes. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht
Vertragsinhalt. Es ist nicht erforderlich, dass die Kanzlei diesen ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Inhalt des Mandats
(1) Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des
Mandanten begrenzt. Es wird weder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, noch ein
rechtlicher Erfolg, durch das Mandatsverhältnis geschuldet. (2) Die Rechtsanwälte führen
das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach
bestem Wissen und Gewissen, insbesondere nach den Regelungen der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Bundesordnung für Rechtsanwälte (BORA). (3) Soweit
keine anderweitige Vereinbarung bei Vertragsschluss getroffen wurde, wird der Auftrag
grundsätzlich allen Rechtsanwälten der Kanzlei (auch den angestellten Rechtsanwälten
und freien Mitarbeitern) erteilt. Zur Übernahme des Falles ist somit jeder Rechtsanwalt
der Kanzlei berechtigt. Bei Bedarf können auch freie Mitarbeiter, sonstige
Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte zur Sachbearbeitung herangezogen werden.
Sollten hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, wird dies zuvor mit der Mandantschaft
rechtzeitig abgesprochen. (4) Eine Verpflichtung zur Einlegung von Rechtsmitteln und
Rechtsbehelfen besteht für die Kanzlei nur dann, wenn ein darauf gerichteter Auftrag
der Mandantschaft erteilt und dieser auch angenommen wurde. (5) Die Rechtsberatung
und -vertretung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Sollte auch ausländisches Recht in Betracht kommen, so weist der Rechtsanwalt
hierauf hin. Das Mandatsverhältnis bezieht sich nicht auf eine steuerliche
Beratung und/oder Vertretung. Bezüglich steuerlicher Auswirkungen von
zivilrechtlichem Vorgehen hat der Mandant selbst bzw. durch fachkundige Dritte
(z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) eine Überprüfung vorzunehmen. Eine
Ausnahme besteht dann, wenn diesbezüglich mit dem Rechtsanwalt eine entsprechende
Vereinbarung getroffen wurde.
§ 3 Gebührenhinweis, Vergütung, Abtretung, Verrechnung
(1) Wurde keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, so bestimmt sich
die Vergütung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle einer Abrechnung nach dem RVG, wird
gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden
Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richten. Dieser Hinweis erfolgt
nicht, wenn es sich um ein Mandat handelt, bei dem die Abrechnung nach dem
RVG nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt, wie in sozialrechtlichen Angelegenheiten oder
in Strafsachen. (2) Der Mandant wird darüber belehrt, dass er im Falle des
Unterliegens die gegnerischen Kosten auch dann zu tragen hat, wenn ihm Prozesskostenhilfe
bewilligt wurde. (3) Im Falle einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit, außergerichtlich
sowie in erster Instanz, besteht für den Mandanten kein Anspruch auf Erstattung
der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten. Unabhängig vom Ausgang trägt in einem
solchen Verfahren jede Partei ihre Kosten selbst. Diese Kostenregelung gilt ebenfalls
für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Scheidungsverfahren und Folgesachen.
(4) Es besteht eine Verpflichtung des Mandanten auf Anforderung der Kanzlei
angemessene Vorschüsse zu leisten. Spä-testens nach Beendigung des Mandats
ist die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn
Kostenerstat-tungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte
bestehen. Aufrechnungen des Mandanten gegen Forderungen des Rechtsanwalts sind
nur zulässig, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (5)
Es erfolgt eine Abtretung sämtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die
Gegenseite, Staatskasse, Recht-sschutzversicherung (bei entsprechender Zustimmung
durch diese) oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Kanzlei als
Sicherheit durch den Mandanten. Weiterhin wird die Kanzlei ermächtigt, diese
Abtretung den Zahlungs-pflichtigen mitzuteilen. Die Abtretung wird von der Kanzlei
angenommen. So lange der Mandant seiner Zahlungsver- pflichtung nachkommt und
nicht die Zahlung verweigert, in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt, wird die Kanzlei den
Erstattungsanspruch nicht einziehen, also von der Abtretung keinen Gebrauch machen. (6) Bei
Eingang von Erstattungsbeträgen und sonstigen dem Mandanten zustehenden
Zahlungen auf dem Anderkonto der Kanzlei, ist diese zur Verrechnung mit
den noch ausstehenden Honorarforderungen oder noch abzurechnenden
Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung befugt. Dies gilt nur im
Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.
§ 4 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung der Kanzlei auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit
verursachten Schadens im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem
Mandanten beschränkt sich auf 250.000 € (§ 51a BRAO). Diese Haftungsbe-
schränkung gilt nicht, wenn der
Schaden grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht wurde. (2) Die von der Kanzlei
abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt je Versicherungsfall 250.000 € ab
(maximal 1 Million Euro pro Versicherungsjahr). Auf Wunsch des Mandanten besteht
die Möglichkeit einer
Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden
kann und eine über den Betrag von 250.000 € hinausgehende Haftung absichert.
§ 5 Pflichten des Rechtsanwalts
(1) Rechtliche Prüfung: Es besteht für den Rechtsanwalt die Verpflichtung zur
sorgfältigen Mandatsprüfung. (2) Unterrichtung des Mandanten: Der Mandant wird über
alle Vorgänge und Maßnahmen bezüglich der Sache unverzüglich unterrichtet.
Insbesondere wird er über alle erhaltenen oder versandten Schriftstücke in Kenntnis
gesetzt. Eine Beantwortung von Anfragen seitens des Mandanten wird soweit möglich
unverzüglich vorgenommen. (3) Verschwiegenheit: Der Rechtsanwalt ist von Berufs
wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Umfang der Pflicht beinhaltet alles, was
dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandates durch den Mandant anvertraut wird
oder sonst be-kannt wird. Hieraus ergibt sich auch das
Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts. Gegenüber Dritten, insbesondere
Behörden, darf der Rechtsanwalt über das Bestehen und Inhalte des Mandates
keine Informationen äußern, es sei denn, der Mandant hat ihn vorher von der Schweigepflicht
entbunden. (4) Verwahrung von Geldern: Die Kanzlei verwahrt die für den
Mandanten eingehenden Gelder treuhänderisch. Auf schriftliche Anforderung des
Mandanten, werden die Gelder unverzüglich an die von ihm benannten Stellen
ausgezahlt, sofern keine Situation des § 3 Abs. 4 und 5 dieses Mandatsvertrages
vorliegt. Bei der Verwahrung hat der Rechtsanwalt die erforderliche Sorgfalt an den Tag
zu legen. (5) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: Wenn der
Rechtsanwalt in derselben Sache schon für eine andere, widerstreitende, Partei tätig
war, oder in sonstiger Weise gem. §§ 45, 46 BRAO beruflich mit der Sache
befasst war, darf er nicht tätig werden. Dies gilt auch für die anderen Rechtsanwälte
der Kanzlei. (6) Datenschutz: Es werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren
Vorkehrungen getroffen, um die Daten des Mandanten vor Verlust und Zugriffen von außen zu
schützen.
§ 6 Pflichten des Mandanten
(1) Informationserteilung: Der Mandant ist verpflichtet den Rechtsanwalt
umfassend und wahrheitsgemäß über alle, das Mandat betreffende, Tatsachen zu
unterrichten und die entsprechenden Unterlagen und Daten geordnet, gegebenenfalls
in Kopie, auszuhändigen. Bevor der Mandant Kontakt zu Gericht, Behörden, der
Gegenseite oder sonstigen Beteiligten aufnimmt, wird er sich mit dem Rechtsanwalt
abstimmen. Sollte sich während des Mandats die Anschrift, die Telefon- oder
Faxnummer, die Emailadresse oder sonstige Daten ändern, so hat der Mandant dies
umgehend der Kanzlei mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Mandant längerfristig
ortsabwesend ist, oder vorrübergehend nicht erreichbar ist. Dies ist ebenfalls der
Kanzlei mitzuteilen. (2) Kontrolle von Schreiben: Sämtliche von der Kanzlei
übermittelten Schreiben und Schriftsätze sind umgehend vom Mandanten auf
Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt bezüglich der Sachverhaltsangeben zu überprüfen.
Über Berichti-gungen oder Ergänzungen ist die Kanzlei umgehend zu informieren. (3)
Rechtsschutzversicherung: Soweit die Beauftragung des Mandanten auch den
Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung beinhaltet, wird die Kanzlei von
ihrer Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Der
Mandant versichert, dass der Versicherungsvertrag besteht und keine Beitragsrückstände
vorliegen; außerdem, dass keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte in
gleicher Angelegenheit beauftragt sind.
§ 7 Kündigungsrecht
(1) Der Mandant hat das Recht diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen zu kündigen. (2) Eine Kündigung seitens der Kanzlei kann nach
entsprechender vorheriger Androhung erfolgen. Die Kanzlei kann jede weitere
Leistung ablehnen, wenn der Mandant seine Pflichten gem. §§ 3 und 6 dieses Vertrages
nicht erfüllt.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis
(1) Zwischen Mandant und Kanzlei gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. (2) Im Falle dessen, dass der Mandant ein Kaufmann,
eine juristische Person öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
oder diesem gleichgestellt ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Gleiches gilt, falls
der Mandant seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat. (3) Die Änderung oder
Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
§ 9 Sonstige Hinweise
(1) Speicherung und Verarbeitung von Mandantendaten: Es besteht die Berechtigung
seitens der Kanzlei im Rahmen des Vertragsverhältnisses die personenbezogenen
Daten des Mandanten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, sofern
die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes damit nicht verletzt werden. (2)
Unterrichtung per Fax oder Email: Hat der Mandant der Kanzlei einen
Faxanschluss und/oder eine Emailadresse mitgeteilt, erklärt er sich bis auf
Widerruf oder anderer ausdrücklicher Vereinbarung damit einverstanden, dass diese
Medien zur Übermittlung von mandatsbezogenen Informationen durch die Kanzlei
genutzt werden dürfen. Der Mandant erklärt, dass er ob der Einschränkung der
Vertraulichkeit des unverschlüsselten Emailverkehrs weiß. (3) Aktenaufbewahrung und
Vernichtung: Handakten des Falles werden gem. § 50 BRAO nach 5 Jahren
vernichtet. Dies gilt nicht für Kostenakten und etwaige Titel. Es erfolgt
keine Vernichtung, sofern der Mandant zuvor die Akte in der Kanzlei abholt. (4)
Versendungsrisiko: Bei Versand von Unterlagen an den Mandanten, trägt dieser
das Versendungsrisiko. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Mandant der
Versendung ausdrücklich widersprochen hat und die Akte unverzüglich abholt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Bei gesamter oder teilweiser Unwirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen,
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
sind verpflichtet eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die
im Ergebnis am nächsten kommt und dem Sinn und Zweck des Vertrages am ehesten
entspricht.
Eltville, 22.06.2025 (Ort, Datum)
____________________________________
____________________________________
Klein
Lieblingsmandant
2. Haftpflichtversicherung
Im räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland mit der
gesetzlichen Mindestdeckungssumme: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst 2
30659 Hannover
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte
externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich. Ebenso ist es trotz sorgfältiger Recherche und ständiger Aktualisierung
der Kanzlei-Homepage nicht möglich, jederzeit für die Richtigkeit der gemachten
Angaben die volle Verantwortung zu übernehmen. Insoweit ist jegliche Haftung,
für Schäden welche aus der Nutzung der dargebotenen Informationen resultieren,
gleich welcher Art diese Schäden auch sein mögen, ausgeschlossen. Sollten Sie per
E-Mail mit uns in Kontakt treten wollen, so beachten Sie bitte, dass aufgrund der
technischen Voraussetzungen im Internet, Ihre E-Mails von Dritten mitgelesen werden
könnten. Die gebotene Vertraulichkeit wäre nicht mehr gewährleistet.
3. Disclaimer
KleinRechtsanwälte übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der
angebotenen Informationen. Durch die Verwendung dieser Informationen sprechen Sie
KleinRechtsanwälte sowie unsere Autoren von jeglichen Haftungsansprüchen die durch
die Benutzung unseres Angebotes entstehen könnten frei. Wir haben unsere
Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch kann sich die Rechtssprechung ändern,
ohn dass dies sofort von KleinRechtsanwälte reflektiert wird. Unsere Informationen
können keinesfalls eine anwaltliche Beratung ersetzen. Sie können jedoch zu jederzeit
die Anwälte von KleinRechtsanwälte hinsichtlich rechtlicher Fragen konsultieren.
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie
uns gerne jetzt.
BÜRO LIMBURG
Walderdorffstraße 20
65549 Limburg
T: +49(0)6431 / 98 13 13
F: +49(0)6431 / 98 13 14
E: info@klein-anwaelte.de
BÜRO ELTVILLE
Kiedricher Straße 11
65345 Eltville
T: +49(0)6123 / 79 56 05
F: +49(0)6123 / 79 56 06
E: info@klein-anwaelte.de
BÜRO WIESBADEN (Postanschrift)
Kreuzberger Ring 18A
65205 Wiesbaden
T: +49(0)611 / 34 17 22 20
F: +49(0)611 / 34 17 22 21
E: info@klein-anwaelte.de
KleinRechtsanwälte © 2024