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Fluggastrechte – Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder -
ausfall
Ein verspäteter oder ausgefallener Flug kann nicht nur Ihren Reiseplänen, sondern auch Ihrer
Geduld erheblich zusetzen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Rechte
haben, die ihnen Entschädigungen oder Unterstützung zusichern. Als erfahrene
Rechtsanwaltskanzlei helfen wir Ihnen dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und den
Schadensersatz zu erhalten, der Ihnen zusteht.
Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen
Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) haben Passagiere bei erheblichen
Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf Entschädigung, sofern bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für Flüge, die in der EU starten, oder für Flüge, die von
einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
•
Flugverspätung: Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden.
•
Flugausfall: Ihr Flug wurde kurzfristig abgesagt (weniger als 14 Tage vor Abflug).
•
Überbuchung: Ihnen wurde der Einstieg verweigert, obwohl Sie eine gültige Buchung hatten.
Welche Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:
•
250 € für Flüge bis 1.500 km.
•
400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500
km.
•
600 € für Flüge über 3.500 km.
Zusätzlich können Ihnen bei erheblichen Verspätungen Ansprüche auf Erstattung von
Verpflegungskosten, Hotelübernachtungen oder Transfer entstehen.
Wie helfen wir Ihnen?
Viele Fluggesellschaften versuchen, berechtigte Ansprüche mit Verweisen auf außergewöhnliche
Umstände abzuwehren. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und klären, ob tatsächlich ein Anspruch
besteht. Mit unserer Unterstützung können Sie:
•
Ihren Schadensersatz schnell und rechtssicher einfordern.
•
Unrechtmäßige Ablehnungen durch die Airline anfechten.
•
Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Warum sollten Sie uns beauftragen?
•
Erfahrung und Expertise: Wir verfügen über fundiertes Wissen im Bereich Fluggastrechte und
Schadensersatz.
•
Schnelle Durchsetzung: Wir setzen uns effizient und mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein.
•
Keine Kostenrisiken: In vielen Fällen können wir Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis geltend
machen.
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Sie hatten Ärger mit einem verspäteten oder ausgefallenen Flug? Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen
– schnell, unkompliziert und unverbindlich. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte
gewahrt bleiben und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Fluggastrechte
Flugverspätung und -ausfälle.