Beitragsklage der Soka-Bau und ULAK
Das Soka-Bau-Verfahren / Soka-Bau Gerichtsverfahren
Diese Verfahren werden meist vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ausgetragen. Wir vertreten
bundesweit Mandanten und Kollegen in Untervollmacht als Terminsvertreter vor dem
Arbeitsgericht Wiesbaden in den Verfahren gegen die Sozialkasse Bau (SOKA-Bau) oder die
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)
Rechtsanwalt SOKA-Bau, ULAK bzw. ZVK-Bau - Anwalt Arbeitsrecht Wiesbaden und Rheingau
Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau) und Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)
Wenn die Sozialkassen Bau (Soka-Bau) oder die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) auf
Ihren Betrieb aufmerksam geworden ist und Ihre Tätigkeiten als baugewerblich einschätzt, dann
erhalten Sie in der Regel die Mitteilung, dass Sie nach den Informationen der Soka Bau berechtigt
und verpflichtet seien am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen und werden
aufgefordert, eine Betriebsanmeldung vorzunehmen.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich bei der SOKA-Bau, ULAK bzw.
ZVK-Bau um keine staatliche Sozialkasse.
Diese Kassen als „gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien“ stellen eine Art
„Versicherung“ dar.
Grundlage für die Geltendmachung von Sozialkassenbeiträgen durch die SOKA-Bau ist der
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dieser wurde von den
Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklärt und wird von den Arbeitsgerichten wie ein
Gesetz angewandt.
Dieser Tarifvertrag kann nach seinem Wortlaut zu fatalen Fehlinterpretationen führen; Regelungen
zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV sind nur in Verbindung mit der Kenntnis der dazu
ergangenen Rechtsprechung zutreffend zu verstehen. Das Bundesarbeitsgericht hat in etwa
dreihundert Revisionsverfahren über Auslegungsstreitigkeiten zum VTV entscheiden müssen.
Hinzu kommen tausende von Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Wiesbaden oder Berlin und
Landesarbeitsgerichte in Frankfurt oder Berlin zu Zweifelsfragen.
Sollten Sie auch nur einen geringen Anteil baugewerblicher Tätigkeiten in Ihrem Betrieb ausüben,
gehen Sie keinesfalls sicher davon aus, dass Sie nicht beitragspflichtig sind. Die SOKA-Bau
(Sozialkasse Bau), ULAK (Urlaubskasse Bau) bzw. ZVK-Bau (Zusatzversorgungskasse Bau) stellt
häufig nur auf Grund des vorliegenden Stammblattes bzw. des Internetauftritts Ihrer Homepage
dar, welche Tätigkeiten in Ihrem Betrieb (angeblich) ausgeführt werden. Üblicherweise wird durch
Übersendung eines Stammdatenblattes zur Einrichtung eines Beitragskontos mit Ihnen Kontakt
aufgenommen. Dieses Stammdatenblatt macht einen unverbindlichen Eindruck. Die im
Stammdatenblatt vom jeweiligen Arbeitgeber aufgeführten Tätigkeiten können aber fatale Folgen
für den Fortgang des Verfahrens haben.
Unterfällt ein Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge, so finden auf ihn auch die
Vorschriften der Mindestlohnverordnung, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des
Arbeitnehmerentsendegesetzes u.a. Anwendung. Die Vorschriften dieser Gesetze können auch
rückwirkend Anwendung finden, wenn ein Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge
unterfällt. Daraus können sich straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen ergeben.
Ihr Vorteil
Lassen Sie sich von unseren in Soka-Bau-Verfahren spezialisierten Rechtsanwälten beraten, bevor
Sie Entscheidungen treffen, und insbesondere bevor Sie der Soka Bau Einblick in Ihre Unterlagen
und Verhältnisse gewähren oder Erklärungen an die Soka Bau abgeben, denn die SOKA-Bau, ULAK
bzw. ZVK-Bau kann Ansprüche im Bundesgebiet West In Höhe von rund 20% auf die
Bruttogehälter Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Es
kann so ein meistens existenzbedrohender Betrag zusammenkommen, auf dessen Zahlung Sie in
Anspruch genommen werden.
Die Beitragsforderungen macht die Soka-Bau in der Regel durch arbeitsgerichtliche
Mahnbescheide geltend.
Achtung: dem arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kann nur innerhalb einer (!) Woche
widersprochen werden. Wenn die Frist versäumt wird kann der von der Soka-Bau
geforderte Betrag zwangsvollstreckt werden.
Wird dem Mahnbescheid fristwahrend widersprochen wird das Soka-Bau Gerichtsverfahren vor
dem Arbeitsgericht fortgesetzt. Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren findet für die alten
Bundesländer beim Arbeitsgericht Wiesbaden und für die neuen Bundesländer beim Arbeitsgericht
Berlin statt.
Im Soka-Bau Gerichtsverfahren werden streitige Verhältnisse durch Vernehmung der
Arbeitnehmer des beklagten Betriebes geklärt.
Beachten Sie bitte, dass es nicht empfehlenswert ist weitere eigenständige Abteilungen in Ihrem
Betrieb einzurichten. Eigenständige Abteilungen können wieder selbst SOKA-Bau-pflichtig werden.
Für sämtliche Verfahren, in denen die SOKA-Bau, ULAK oder die ZVK-Bau einen Arbeitgeber in
Anspruch nimmt, der seinen Betriebssitz in den alten, westdeutschen Bundesländern hat, ist in
erster Instanz das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig.
Mahnbescheid vom Arbeitsgericht Wiesbaden oder Berlin bekommen?
Achtung: Kurze Frist! Nur 1 Woche Widerspruchsfrist.
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne jetzt.
BÜRO LIMBURG
Walderdorffstraße 20
65549 Limburg
T: +49(0)6431 / 98 13 13
F: +49(0)6431 / 98 13 14
E: info@klein-anwaelte.de
BÜRO ELTVILLE
Kiedricher Straße 11
65345 Eltville
T: +49(0)6123 / 79 56 05
F: +49(0)6123 / 79 56 06
E: info@klein-anwaelte.de
BÜRO WIESBADEN (Postanschrift)
Kreuzberger Ring 18A
65205 Wiesbaden
T: +49(0)611 / 34 17 22 20
F: +49(0)611 / 34 17 22 21
E: info@klein-anwaelte.de
Rechtsanwalt Soka Bau
Soka Bau und ULAK.
Rechtsanwalt Soka Bau - Hilfe gegen Soka und ULAK
Die Sozialkassen der Bauwirtschaft – insbesondere die SOKA BAU und die ULAK – stellen
Bauunternehmen regelmäßig vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen.
Beitragsforderungen, Nachprüfungen vergangener Zeiträume, Statusfeststellungen oder
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können existenzbedrohende Ausmaße annehmen,
insbesondere wenn sie auf fehlerhaften Annahmen zur Tarifbindung oder zur Einordnung des
Betriebs beruhen. In der Praxis zeigt sich, dass viele Bescheide der SOKA-BAU einer kritischen
rechtlichen Überprüfung nicht standhalten oder zumindest erhebliches Verteidigungspotenzial
bieten.
Rechtsanwalt für Soka Bau
Wir kennen uns als Anwalt für Soka-Bau mit dem Recht der Sozialkassen der Bauwirtschaft aus
und unterstützten Unternehmen und Rechtsanwälte dabei, unberechtigte oder überhöhte
Forderungen abzuwehren und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Wie wir helfen
Dies umfasst die Prüfung der betrieblichen Tätigkeit, die Abgrenzung zu nicht baulichen
Gewerken, die Bewertung der Allgemeinverbindlichkeit einschlägiger Tarifverträge sowie die
prozessuale Vertretung gegenüber der ULAK vor den Arbeitsgerichten. Ziel ist es, die
wirtschaftlichen Risiken für den Betrieb zu minimieren und rechtssichere Lösungen zu entwickeln
– sowohl im laufenden Verfahren als auch präventiv zur Vermeidung zukünftiger
Auseinandersetzungen mit der SOKA-BAU.