Beitragsklage der Soka-
Bau und ULAK
Das Soka-Bau-Verfahren / Soka-Bau Gerichtsverfahren
Diese Verfahren werden meist vor dem Arbeitsgericht
Wiesbaden ausgetragen. Wir vertreten bundesweit
Mandanten und Kollegen in Untervollmacht als
Terminsvertreter vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden in
den Verfahren gegen die Sozialkasse Bau (SOKA-Bau)
oder die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)
Rechtsanwalt SOKA-Bau, ULAK bzw.
ZVK-Bau -
Anwalt Arbeitsrecht Wiesbaden und Rheingau
Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau) und
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
(ULAK)
Wenn die Sozialkassen Bau
(Soka-Bau) oder die Urlaubs-
und Lohnausgleichskasse
(ULAK) auf Ihren Betrieb
aufmerksam geworden ist und
Ihre Tätigkeiten als
baugewerblich einschätzt,
dann erhalten Sie in der Regel
die Mitteilung, dass Sie nach
den Informationen der Soka
Bau berechtigt und
verpflichtet seien am
Sozialkassenverfahren der
Bauwirtschaft teilzunehmen
und werden aufgefordert, eine
Betriebsanmeldung
vorzunehmen.
Im Gegensatz zu den
gesetzlichen Krankenkassen
handelt es sich bei der SOKA-
Bau, ULAK bzw. ZVK-Bau um
keine staatliche Sozialkasse.
Diese Kassen als
„gemeinsame Einrichtungen
der Tarifvertragsparteien“
stellen eine Art „Versicherung“
dar.
Grundlage für die
Geltendmachung von
Sozialkassenbeiträgen durch
die SOKA-Bau ist der
Tarifvertrag über das
Sozialkassenverfahren im
Baugewerbe (VTV). Dieser
wurde von den
Tarifvertragsparteien für
allgemeinverbindlich erklärt
und wird von den
Arbeitsgerichten wie ein
Gesetz angewandt.
Dieser Tarifvertrag kann nach
seinem Wortlaut zu fatalen
Fehlinterpretationen führen;
Regelungen zum betrieblichen
Geltungsbereich des VTV sind
nur in Verbindung mit der
Kenntnis der dazu ergangenen
Rechtsprechung zutreffend zu
verstehen. Das
Bundesarbeitsgericht hat in
etwa dreihundert
Revisionsverfahren über
Auslegungsstreitigkeiten zum
VTV entscheiden müssen.
Hinzu kommen tausende von
Entscheidungen der
Arbeitsgerichte in Wiesbaden
oder Berlin und
Landesarbeitsgerichte in
Frankfurt oder Berlin zu
Zweifelsfragen.
Sollten Sie auch nur einen
geringen Anteil
baugewerblicher Tätigkeiten in
Ihrem Betrieb ausüben, gehen
Sie keinesfalls sicher davon
aus, dass Sie nicht
beitragspflichtig sind. Die
SOKA-Bau (Sozialkasse Bau),
ULAK (Urlaubskasse Bau) bzw.
ZVK-Bau
(Zusatzversorgungskasse
Bau) stellt häufig nur auf
Grund des vorliegenden
Stammblattes bzw. des
Internetauftritts Ihrer
Homepage dar, welche
Tätigkeiten in Ihrem Betrieb
(angeblich) ausgeführt
werden. Üblicherweise wird
durch Übersendung eines
Stammdatenblattes zur
Einrichtung eines
Beitragskontos mit Ihnen
Kontakt aufgenommen. Dieses
Stammdatenblatt macht einen
unverbindlichen Eindruck. Die
im Stammdatenblatt vom
jeweiligen Arbeitgeber
aufgeführten Tätigkeiten
können aber fatale Folgen für
den Fortgang des Verfahrens
haben.
Unterfällt ein Betrieb dem
Geltungsbereich der
Bautarifverträge, so finden auf
ihn auch die Vorschriften der
Mindestlohnverordnung, des
Arbeitnehmerüberlassungsges
etzes und des
Arbeitnehmerentsendegesetze
s u.a. Anwendung. Die
Vorschriften dieser Gesetze
können auch rückwirkend
Anwendung finden, wenn ein
Betrieb dem Geltungsbereich
der Bautarifverträge unterfällt.
Daraus können sich straf- und
bußgeldrechtliche
Konsequenzen ergeben.
Lassen Sie sich von unseren in
Soka-Bau-Verfahren
spezialisierten Rechtsanwälten
beraten, bevor Sie
Entscheidungen treffen, und
insbesondere bevor Sie der
Soka Bau Einblick in Ihre
Unterlagen und Verhältnisse
gewähren oder Erklärungen
an die Soka Bau abgeben,
denn die SOKA-Bau, ULAK
bzw. ZVK-Bau kann Ansprüche
im Bundesgebiet West In
Höhe von rund 20% auf die
Bruttogehälter Ihrer
gewerblichen Arbeitnehmer
bis zu vier Jahre rückwirkend
geltend machen. Es kann so
ein meistens
existenzbedrohender Betrag
zusammenkommen, auf
dessen Zahlung Sie in
Anspruch genommen werden.
Die Beitragsforderungen
macht die Soka-Bau in der
Regel durch arbeitsgerichtliche
Mahnbescheide geltend.
Achtung: dem
arbeitsgerichtlichen
Mahnbescheid kann nur
innerhalb einer (!) Woche
widersprochen werden. Wenn
die Frist versäumt wird kann
der von der Soka-Bau
geforderte Betrag
zwangsvollstreckt werden.
Wird dem Mahnbescheid
fristwahrend widersprochen
wird das Soka-Bau
Gerichtsverfahren vor dem
Arbeitsgericht fortgesetzt. Das
erstinstanzliche
Gerichtsverfahren findet für
die alten Bundesländer beim
Arbeitsgericht Wiesbaden und
für die neuen Bundesländer
beim Arbeitsgericht Berlin
statt.
Im Soka-Bau
Gerichtsverfahren werden
streitige Verhältnisse durch
Vernehmung der
Arbeitnehmer des beklagten
Betriebes geklärt.
Beachten Sie bitte, dass es
nicht empfehlenswert ist
weitere eigenständige
Abteilungen in Ihrem Betrieb
einzurichten. Eigenständige
Abteilungen können wieder
selbst SOKA-Bau-pflichtig
werden.
Für sämtliche Verfahren, in
denen die SOKA-Bau, ULAK
oder die ZVK-Bau einen
Arbeitgeber in Anspruch
nimmt, der seinen Betriebssitz
in den alten, westdeutschen
Bundesländern hat, ist in
erster Instanz das
Arbeitsgericht Wiesbaden
zuständig.
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