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Arbeitsrecht
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Betriebsräte.
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Dann kontaktieren Sie
uns gerne jetzt.
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65549 Limburg
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Rechtsanwalt Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften und
Betriebsräte
Wir bieten Ihnen umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Thema Kündigung, die
Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag, die Abmahnung, die Abwicklung
eines Arbeitsvertrages, die Abfindung, sowie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Vollkommen egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, jeder, der sich mit dem Arbeitsrecht
auseinandergesetzt hat, kennt die Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Der Gesetzgeber trägt
durch umfangreiche Reformvorhaben und Gesetzesänderungen seinen Teil dazu bei. Auch hier
zeigt sich die Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger relevanten Regelungen.
Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe Ihre Rechte durchzusetzen
und den Überblick zu bewahren. Hierbei bemühen wir uns stets das für Sie beste Ergebnis zu
erzielen.
Von der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht
zahlreiche Fallstricke. Streitigkeiten in diesem Bereich werden von beiden Seiten besonders heftig
geführt, da sie häufig die Persönlichkeit der Betroffenen berühren oder sogar die Existenz
gefährden können.
Kündigung
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden, Limburg und Rheingau unterstützt Sie im Falle einer
Kündigung oder Abmahnung. Wir kämpfen für Sie um eine hohe und angemessene Abfindung,
ausstehenden Lohn oder Gehalt. Auch bei Fragen zu Be- oder Entfristungen und
Aufhebungsverträgen im
Arbeitsrecht stgehen wir an Ihrer Seite.
Der Bereich des Arbeitsrechts ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr komplex
und zum Teil unübersichtlich. Wichtige Entscheidungen sollten Sie daher nicht aus dem Bauch
heraus, sondern erst nach fachkundiger Beratung treffen.
Die Fristen im Arbeitsrecht sind sehr kurz bemessen, sodass Sie sich zeitnah Rechtsrat einholen
sollten. Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei
dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Auch für die Entfristungsklage gilt eine Klagefrist
von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
Häufig sind in Arbeits- und Tarifverträgen Ausschlussfristen vereinbart, nach deren Ablauf, Sie Ihre
Ansprüche regelmäßig nicht mehr geltend machen können.
Zögern Sie daher nicht, sondern vereinbaren Sie umgehend einen Termin! Wir beraten Sie gern.
Trotz aller Sorgfalt beim Zusammentragen unserer Informationen übernehmen wir diesbezüglich
keine Haftung. Auch ersetzt die Lektüre der Informationen kein Beratungsgespräch oder die
Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Wir helfen gern. Rufen Sie an!