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Pflichtteil & Enterbung – Wichtige Infos für Erblasser

Als Erblasser wollen Sie selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Dabei ist der Pflichtteil ein entscheidender Faktor, den Sie unbedingt kennen sollten. Er sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe – selbst wenn Sie sie enterben möchten.

Pflichtteil berechnen: Was Sie wissen müssen

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für Sie bedeutet das: Auch wenn Sie jemanden im Testament nicht berücksichtigen, hat dieser Pflichtteilsanspruch. Die Berechnung basiert auf dem Wert Ihres Nachlasses abzüglich Schulden. Außerdem werden Schenkungen, die Sie zu Lebzeiten gemacht haben, bei der Pflichtteilsergänzung berücksichtigt.

Pflichtteil vermeiden oder beschränken

Als Erblasser können Sie versuchen, den Pflichtteil zu umgehen oder zu begrenzen. Das ist allerdings nur unter bestimmten Bedingungen möglich zum Beispiel durch eine rechtssichere Enterbung oder den Entzug des Pflichtteils bei schwerwiegenden Gründen. Wichtig: Eine Enterbung muss klar und eindeutig im Testament formuliert sein, um wirksam zu sein.

Schenkungen und Pflichtteilsergänzung

Schenkungen, die Sie vor Ihrem Tod gemacht haben, können auf den Pflichtteil angerechnet oder ergänzend berücksichtigt werden. So schützen Sie Ihr Vermögen vor Pflichtteilsansprüchen, die sonst durch spätere Schenkungen größer ausfallen könnten.

Verzicht auf den Pflichtteil und Verjährung

Sie können mit Ihren Erben auch einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, um Streitigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie außerdem, dass Pflichtteilsansprüche nach drei Jahren verjähren, sobald der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat. Mit dem Wissen über Pflichtteil, Enterbung, Schenkungen und Verzicht schaffen Sie als Erblasser klare Verhältnisse und sorgen für eine Erbregelung, die Ihren Wünschen entspricht.

Teilgebiete

Ihr Rechtsanwalt in Eltville, Wiesbaden und Limburg vertritt sie in den nachfolgenden Teilgebieten des Erbrechts.

Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaft Erbschein Erbansprüche Erbenhaftung

Pflichtteil

Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsergänzungsanspruch

Testamentserrichtung

Beratung Ehegattentestament

Vermächtnis

Berücksichtigung im Testament Vertretung des Vermächtnisnehmers Annahme und Ausschlagung

Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaft Erbschein Erbansprüche Erbenhaftung

Pflichtteil

Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsergänzungsanspruch

Testamentserrichtung

Beratung Ehegattentestament

Vermächtnis

Berücksichtigung im Testament Vertretung des Vermächtnisnehmers Annahme und Ausschlagung

Erbschaft

Erbfall Erbengemeinschaft Pflichtteil Rechte des Erben Pflichten des Erben Vorerbschaft Nacherbschaft Verzicht Ausschlagung

Testament

Formvorschriften Privates Testament Notarielles Testament Berliner Testament Kosten Anfechtung Widerruf Testamentseröffnung

Vermächtnis

Rechte des Vermächtnisnehmers Vermächtnis im Testament Verjährung Geltendmachung Vermächtnisschuldner

Gesetzliches Erbrecht

gesetzliche Erbfolge Verzicht Ausschlagung

Enterbung

Voraussetzungen einer Enterbung Folgen einer Enterbung Rechtssicher enterben Beschränkung des Pflichtteils Entzug des Pflichtteils

Erbengemeinschaft

Auseinandersetzung Ausgleichsansprüche Nachlassverwaltung Verteilung des Nachlasses Miterben auszahlen Beschlüsse Erbschein Erbenhaftung

Erbvertrag

Formvorschriften Unterschied zum Testament Aufhebung des Erbvertrags Bindungswirkung Rücktrittsvorbehalt Anfechtung

Vererben – Gut geplant für die

nächste Generation

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein sensibles Thema, das jedoch sehr wichtig ist, um Streitigkeiten zu vermeiden und persönliche Wünsche klar zu formulieren. Ein durchdachtes Testament kann nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch steuerliche Vorteile für die Erben sichern. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihr Vermögen optimal zu vererben und Ihre persönlichen Wünsche durch rechtssichere Regelungen umzusetzen. Anwalt für Erbrecht - Beratung und Vertretung für Erben, Erblasser und Pflichtteilsberechtigte Wir bieten Ihnen umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Thema Erben, Testament und Erbverträge, die Rechte der Erben und der Pflichtteilsberechtigten, den Erbvertrag, die Pflichtteilsergänzungsansprüche, die Abwicklung eines Erbfalles, die Vermächtnisse, sowie den Erbprozess.

Anwälte für Erbrecht

Vollkommen egal, ob Sie Erblasser oder Erbe sind, jeder, der sich mit dem Erbrecht auseinandergesetzt hat, kennt die Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht hilft Ihnen durch das Dickicht an Vorschriften hindurch. Der Gesetzgeber trägt durch umfangreiche Reformvorhaben und Gesetzesänderungen seinen Teil dazu bei. Auch hier zeigt sich die Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger relevanten Regelungen. Allerdings schafft es ein Anwalt für Erbrecht die relevanten von den weniger relvanten zu trennen.

Warum ist die Nachlassplanung so

wichtig?

Ein Großteil der Menschen verschiebt die Planung des Nachlasses oft oder überlässt diese Aufgabe der gesetzlichen Erbfolge. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was jedoch nicht immer im Sinne des Verstorbenen ist. Eine umfassende Nachlassplanung hilft dabei, persönliche Wünsche und individuelle Konstellationen wie Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolgen zu berücksichtigen und das Erbe im Einklang mit den eigenen Vorstellungen zu verteilen.

Ihre Möglichkeiten bei der

Nachlassplanung

Bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags gibt es zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, die wir Ihnen erläutern und auf Ihre individuelle Situation anpassen. Die häufigsten Formen der Nachlassgestaltung sind: Das eigenhändige oder notarielle Testament um Ihre Wünsche rechtsverbindlich festzulegen Der Erbvertrag für bindende Vereinbarungen, etwa mit Ehepartnern oder Dritten Vorsorgeregelungen wie Vollmachten und Patientenverfügungen, um auch für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen

Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Ein oft übersehener, aber wichtiger Bestandteil des Vererbens ist die steuerliche Optimierung. Mit frühzeitiger Planung lassen sich Steuerfreibeträge nutzen und Erbschaftssteuerlasten für die Erben reduzieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen und das Erbe bestmöglich zu gestalten.

Unser Service für Sie

Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Nachlassplanung von der ersten Bestandsaufnahme über die Testamentsgestaltung bis hin zur Umsetzung Ihrer Wünsche. Dabei achten wir stets auf rechtssichere und klare Formulierungen, damit Ihr Nachlass genau so geregelt wird, wie Sie es wünschen.

Sichern Sie Ihr Erbe für die Zukunft

Eine vorausschauende Nachlassplanung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Werte in Ihrem Sinne weitergegeben werden. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, um Ihre Fragen zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Wir helfen Ihnen, Ihre individuellen Ziele und Wünsche optimal und rechtssicher umzusetzen.

Wir helfen gern. In Eltville,

Wiesbaden und Limburg. Rufen Sie

an!

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