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Gesetzliches Erbrecht – wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dabei klar, wer in welcher Reihenfolge erbt doch in der Praxis entstehen oft Unsicherheiten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche zu klären oder vorausschauend vorzusorgen.

Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach Ordnungen und Verwandtschaftsverhältnissen. Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister alle möglichen Erben sind im Gesetz erfasst, doch die Reihenfolge ist entscheidend: 1. Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge (z. B. Enkel) 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen) 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge Solange ein Erbe einer höheren Ordnung vorhanden ist, sind nachrangige Verwandte ausgeschlossen.

Erbteil von Ehegatten

Ehegatten haben ein gesetzliches Erbrecht, das von Güterstand und Verwandtenverhältnissen abhängt. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehepartner: die Hälfte des Nachlasses, wenn neben ihm Kinder erben ¾ des Nachlasses, wenn Eltern oder Geschwister erben In bestimmten Fällen gehört auch der Hausrat vollständig dem Ehepartner

Sonderfälle und typische Fragen

Wer erbt, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte? Was passiert mit dem Pflichtteil? Wie ist die Erbfolge bei nichtehelichen Kindern oder Patchworkfamilien? Was erbt der Ehepartner bei Gütertrennung? Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, komplexe Konstellationen zu klären und Konflikte zu vermeiden.

Gesetzliches Erbrecht oder Testament?

Die gesetzliche Erbfolge ist oft nicht im Sinne des Verstorbenen. Wer etwa bestimmte Personen bedenken oder enterben will, sollte aktiv vorsorgen – mit einem Testament oder Erbvertrag. Ohne Regelung greift das Gesetz – was zu ungewollten Ergebnissen führen kann.

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung zur gesetzlichen Erbfolge Prüfung von Erbansprüche Klärung der Erbenstellung Unterstützung bei der Nachlassabwicklung Beratung bei Pflichtteilsansprüchen

Standorte & Kontakt

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen an den Standorten Wiesbaden, Eltville und Limburg zur Verfügung. Wir beraten Sie vertraulich, kompetent und persönlich – telefonisch oder vor Ort. Jetzt Termin vereinbaren für Ihre Erbrechtsberatung.

Teilgebiete

Ihr Rechtsanwalt in Eltville, Wiesbaden und Limburg vertritt sie in den nachfolgenden Teilgebieten des Erbrechts.

Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaft Erbschein Erbansprüche Erbenhaftung

Pflichtteil

Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsergänzungsanspruch

Testamentserrichtung

Beratung Ehegattentestament

Vermächtnis

Berücksichtigung im Testament Vertretung des Vermächtnisnehmers Annahme und Ausschlagung

Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaft Erbschein Erbansprüche Erbenhaftung

Pflichtteil

Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsergänzungsanspruch

Testamentserrichtung

Beratung Ehegattentestament

Vermächtnis

Berücksichtigung im Testament Vertretung des Vermächtnisnehmers Annahme und Ausschlagung

Erbschaft

Erbfall Erbengemeinschaft Pflichtteil Rechte des Erben Pflichten des Erben Vorerbschaft Nacherbschaft Verzicht Ausschlagung

Testament

Formvorschriften Privates Testament Notarielles Testament Berliner Testament Kosten Anfechtung Widerruf Testamentseröffnung

Vermächtnis

Rechte des Vermächtnisnehmers Vermächtnis im Testament Verjährung Geltendmachung Vermächtnisschuldner

Gesetzliches Erbrecht

gesetzliche Erbfolge Verzicht Ausschlagung

Enterbung

Voraussetzungen einer Enterbung Folgen einer Enterbung Rechtssicher enterben Beschränkung des Pflichtteils Entzug des Pflichtteils

Erbengemeinschaft

Auseinandersetzung Ausgleichsansprüche Nachlassverwaltung Verteilung des Nachlasses Miterben auszahlen Beschlüsse Erbschein Erbenhaftung

Erbvertrag

Formvorschriften Unterschied zum Testament Aufhebung des Erbvertrags Bindungswirkung Rücktrittsvorbehalt Anfechtung

Vererben – Gut geplant für die

nächste Generation

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein sensibles Thema, das jedoch sehr wichtig ist, um Streitigkeiten zu vermeiden und persönliche Wünsche klar zu formulieren. Ein durchdachtes Testament kann nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch steuerliche Vorteile für die Erben sichern. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihr Vermögen optimal zu vererben und Ihre persönlichen Wünsche durch rechtssichere Regelungen umzusetzen. Anwalt für Erbrecht - Beratung und Vertretung für Erben, Erblasser und Pflichtteilsberechtigte Wir bieten Ihnen umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Thema Erben, Testament und Erbverträge, die Rechte der Erben und der Pflichtteilsberechtigten, den Erbvertrag, die Pflichtteilsergänzungsansprüche, die Abwicklung eines Erbfalles, die Vermächtnisse, sowie den Erbprozess.

Anwälte für Erbrecht

Vollkommen egal, ob Sie Erblasser oder Erbe sind, jeder, der sich mit dem Erbrecht auseinandergesetzt hat, kennt die Schwierigkeiten in diesem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht hilft Ihnen durch das Dickicht an Vorschriften hindurch. Der Gesetzgeber trägt durch umfangreiche Reformvorhaben und Gesetzesänderungen seinen Teil dazu bei. Auch hier zeigt sich die Tendenz des Gesetzgebers zu immer weniger relevanten Regelungen. Allerdings schafft es ein Anwalt für Erbrecht die relevanten von den weniger relvanten zu trennen.

Warum ist die Nachlassplanung so

wichtig?

Ein Großteil der Menschen verschiebt die Planung des Nachlasses oft oder überlässt diese Aufgabe der gesetzlichen Erbfolge. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was jedoch nicht immer im Sinne des Verstorbenen ist. Eine umfassende Nachlassplanung hilft dabei, persönliche Wünsche und individuelle Konstellationen wie Patchworkfamilien oder Unternehmensnachfolgen zu berücksichtigen und das Erbe im Einklang mit den eigenen Vorstellungen zu verteilen.

Ihre Möglichkeiten bei der

Nachlassplanung

Bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags gibt es zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, die wir Ihnen erläutern und auf Ihre individuelle Situation anpassen. Die häufigsten Formen der Nachlassgestaltung sind: Das eigenhändige oder notarielle Testament um Ihre Wünsche rechtsverbindlich festzulegen Der Erbvertrag für bindende Vereinbarungen, etwa mit Ehepartnern oder Dritten Vorsorgeregelungen wie Vollmachten und Patientenverfügungen, um auch für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen

Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Ein oft übersehener, aber wichtiger Bestandteil des Vererbens ist die steuerliche Optimierung. Mit frühzeitiger Planung lassen sich Steuerfreibeträge nutzen und Erbschaftssteuerlasten für die Erben reduzieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen und das Erbe bestmöglich zu gestalten.

Unser Service für Sie

Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Nachlassplanung von der ersten Bestandsaufnahme über die Testamentsgestaltung bis hin zur Umsetzung Ihrer Wünsche. Dabei achten wir stets auf rechtssichere und klare Formulierungen, damit Ihr Nachlass genau so geregelt wird, wie Sie es wünschen.

Sichern Sie Ihr Erbe für die Zukunft

Eine vorausschauende Nachlassplanung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Werte in Ihrem Sinne weitergegeben werden. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, um Ihre Fragen zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Wir helfen Ihnen, Ihre individuellen Ziele und Wünsche optimal und rechtssicher umzusetzen.

Wir helfen gern. In Eltville,

Wiesbaden und Limburg. Rufen Sie

an!

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