Anwalt für Architektenrecht - Beratung
und Vertretung für Bauherren und
Architekten
Wir
bieten
Ihnen
hier
umfangreiche
rechtliche
Informationen
rund
um
das
Thema
Architekten
und
Architektenverträge,
die
Rechte
der
Auftragnehmer
und
der
Auftraggeber,
den
Architektenvertrag,
die
Gewährleistungsansprüche,
die
Abwicklung
eines
Architektenvertrages,
die
Vergütungsansprüche,
sowie
das
selbständige
Beweisverfahren
und
den
Architektenprozess.
Anwalt für Architektenvertrag
Vollkommen
egal,
ob
Sie
Auftragnehmer
oder
Auftraggeber
sind,
jeder,
der
sich
mit
dem
Architektenrecht
auseinandergesetzt
hat,
kennt
die
Schwierigkeiten
in
diesem
Rechtsgebiet.
Ein
Rechtsanwalt
für
Architektenrecht
hilft
Ihnen
durch das Dickicht an Vorschriften hindurch.
Der
Gesetzgeber
trägt
durch
umfangreiche
Reformvorhaben
und
Gesetzesänderungen
seinen
Teil
dazu
bei.
Auch
hier
zeigt
sich
die
Tendenz
des
Gesetzgebers
zu
immer
weniger
relevanten
Regelungen.
Allerdings
schafft
es
ein
Anwalt
für
privates
Architektenrecht
die
relevanten
von
den
weniger
relevanten
zu
trennen.
Von
der
Beauftragung
bis
hin
zu
seiner
Abnahme
und
Vergütung
bietet
der
Architektenvertrag
zahlreiche
Fallstricke.
Streitigkeiten
in
diesem
Bereich
werden
von
beiden
Seiten
besonders
heftig
geführt,
da
sie
häufig
die
Architektenehre
berühren
oder
sogar
existenzielle
Bedeutung
erlangen können.
Anwälte für Architektenrecht
Für
Bauherren
und
Investoren
erstellen
wir
Architektenverträge,
Generalplanerverträge
sowie
Ingenieurverträge.
Wir
setzen
für
unsere
Auftraggeber
Schadenersatzansprüche
gegen
Architekten,
die
durch
Planungsmängel,
Bauüberwachungsfehler
oder
mangelhafter
oder
fehlerhafter Beratung entstanden sind, durch.
Wir
verfügen
im
Architektenrecht
über
langjährige
Erfahrungen.
Für
Architekten
und
Ingenieure
bieten
wir
unsere
baubegleitende
Unterstützung
an.
Von
Wiesbaden
aus
ist
jeder
Anwalt
für
Architektenrecht
überregional
tätig.
Wir
Anwälte
beraten
Architekten
und
Ingenieure
bei
der
Durchsetzung
ihrer
Honorarforderungen
und
bei
Abschluss
von
Verträgen
ebenso
wie
die
Bauherrschaft
bei
der
Abwehr
von
entsprechenden Forderungen.
Wird
ein
Architekt
oder
Ingenieur
in
die
Haftung
genommen,
übernehmen
wir
die
Vertretung
zur
Abwehr
von
Ansprüchen.
Als
erfahrene
Anwälte
für
Architektenrecht
verstehen
wir
die
baustellenspezifischen
Probleme
jedoch
auch
aus
Sicht der Bauherrschaft geltend zu machen.
Trotz
aller
Sorgfalt
beim
Zusammentragen
unserer
Informationen
übern
ehmen
wir
diesbezüglich
keine
Haftung.
Auch
ersetzt
die
Lektüre
der
Informationen
kein
Beratungsgespräch
oder
die
Vertretung
durch
einen Rechtsanwalt für Architektenrecht.
Wir
helfen
gern.
In
Eltville,
Wiesbaden
und
Limburg. Rufen Sie an!