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Hausfriedensbruch
Betreuungsverfahren in Deutschland – Ihre Rechte und unser Service
Das Betreuungsverfahren dient dem Schutz von Personen, die aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten
selbstständig zu regeln. In solchen Fällen wird ein Betreuer vom Gericht eingesetzt, um die
betroffene Person zu unterstützen oder zu vertreten. Als erfahrene Kanzlei im Bereich des
Betreuungsrechts bieten wir Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung sowohl
für Betroffene als auch für Angehörige und Betreuer.
Was ist das Betreuungsverfahren?
Das Betreuungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem festgestellt wird, ob eine Person
aufgrund einer geistigen oder körperlichen Einschränkung auf Unterstützung angewiesen ist. Ziel
des Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass die betroffene Person in allen Lebensbereichen – sei es
in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten – die nötige Hilfe erhält.
Ein Betreuer kann für bestimmte Lebensbereiche oder für alle Angelegenheiten einer Person
bestellt werden. Der Betreuer kann dabei ein Familienangehöriger, ein Freund oder auch ein
unabhängiger, professioneller Betreuer sein.
Wann wird ein Betreuer bestellt?
Ein Betreuer wird in der Regel dann bestellt, wenn eine Person aufgrund von Krankheit,
Behinderung oder geistiger Einschränkung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu
regeln. Häufige Gründe für die Bestellung eines Betreuers sind:
•
Demenz
•
Psychische Erkrankungen
•
Schlaganfälle oder schwere Unfälle
•
Geistige Behinderungen
Das Gericht prüft in einem förmlichen Verfahren, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines
Betreuers vorliegen. Dabei wird immer auch die Selbstbestimmung der betroffenen Person
berücksichtigt.
Ablauf des Betreuungsverfahrens
Das Betreuungsverfahren beginnt mit einem Antrag auf Betreuung, der von der betroffenen Person
selbst, von Angehörigen oder anderen Dritten gestellt werden kann. Das zuständige Amtsgericht
prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen. Hierbei wird ein ärztliches
Gutachten eingeholt, das den Zustand der betroffenen Person beurteilt. Ist eine Betreuung
notwendig, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt. Dieser Betreuer hat dann die rechtliche
Befugnis, im Namen der betroffenen Person zu handeln.
Rechte und Pflichten des Betreuers
Der Betreuer hat die Pflicht, im besten Interesse der betreuten Person zu handeln. Dabei muss er
die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person so weit wie möglich berücksichtigen. Zudem
ist der Betreuer verpflichtet, regelmäßig gegenüber dem Gericht Rechenschaft abzulegen.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Betreuungsverfahren darauf abzielt, die Selbstbestimmung der
betroffenen Person zu wahren, so weit es deren gesundheitlichen Zustand zulässt. Eine Betreuung
stellt keine Entmündigung dar, sondern soll helfen, im Sinne der betroffenen Person zu handeln.
Wir unterstützen Sie im Betreuungsverfahren
Das Betreuungsverfahren ist ein sensibles Thema, das oft rechtliche und emotionale
Herausforderungen mit sich bringt. Ob Sie als Angehöriger eine Betreuung beantragen möchten,
als Betreuer Ihre Pflichten klären müssen oder als Betroffene/r Fragen zu Ihren Rechten haben –
wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung im gesamten Verlauf
des Betreuungsverfahrens. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche
Betreuung für sich oder Ihre Angehörigen sicherzustellen.
Betreuung
Beratung und Unterstützung.
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