Gewaltschutz
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Opfern häuslicher Gewalt und Stalkings eine Möglichkeit, sich mithilfe der Zivilgerichte vor solchen
Übergriffen zu schützen. Hierzu kann das Gericht verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Opfer anordnen, wie etwa Betretungsverbote, Kontakt-
und Annäherungs-verbote oder Wohnungszuweisungen. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie dabei, sich nachhaltig gegen diese Angriffe zur
Wehr zu setzen.
Gewaltschutzverfahren – Schutz und Sicherheit durch rechtliche Maßnahmen
Gewalt und Bedrohungen gehören zu den belastendsten Erfahrungen, die Menschen im privaten oder beruflichen Umfeld erleben können. Das
deutsche Gewaltschutzverfahren bietet hier rechtliche Möglichkeiten, um Betroffene effektiv vor weiteren Übergriffen zu schützen. Als spezialisierte
Kanzlei beraten und unterstützen wir Sie in allen Phasen des Gewaltschutzverfahrens und helfen Ihnen, den nötigen Schutz für Ihre Sicherheit und
die Ihrer Familie zu erreichen.
Was ist das Gewaltschutzverfahren?
Das Gewaltschutzverfahren ist ein rechtliches Mittel, das durch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geregelt wird. Es ermöglicht Betroffenen von
Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen, gerichtliche Schutzanordnungen zu erwirken. Diese Anordnungen richten sich gegen Personen, die
gewalttätig wurden oder deren Verhalten die Rechte der Betroffenen erheblich verletzt. In der Regel geht es darum, räumlichen Abstand zu schaffen
und weitere Belästigungen zu verhindern.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens können verschiedene Schutzmaßnahmen beantragt werden, darunter:
•
Kontaktverbot: Der Täter darf keinen Kontakt zur betroffenen Person aufnehmen.
•
Näheverbot: Der Täter darf sich der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen bestimmten Orten nicht nähern.
•
Wohnungszuweisung: In bestimmten Fällen kann die gemeinsame Wohnung der betroffenen Person zur alleinigen Nutzung zugesprochen
werden, sodass der Täter diese verlassen muss.
Wer kann ein Gewaltschutzverfahren beantragen?
Jede Person, die durch Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen beeinträchtigt ist, kann ein Gewaltschutzverfahren beantragen. Dies betrifft nicht
nur Personen in einer Ehe oder Partnerschaft, sondern auch Opfer häuslicher Gewalt innerhalb der Familie, Nachstellungen durch Bekannte oder
Kollegen und jede Form von Übergriffen, die die persönliche Sicherheit beeinträchtigen.
Ablauf des Gewaltschutzverfahrens
Um Schutzmaßnahmen zu erhalten, muss beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt werden. Oft werden diese Maßnahmen in einem
beschleunigten Verfahren beschlossen, um die betroffene Person schnellstmöglich zu schützen. Nach der Prüfung durch das Gericht kann eine
einstweilige Anordnung erlassen werden, die in der Regel sofort wirksam wird. Der Prozess kann auch eine mündliche Verhandlung einschließen, um
alle Seiten anzuhören und die geeigneten Maßnahmen zu bestätigen.
Unsere Unterstützung im Gewaltschutzverfahren
Das Gewaltschutzverfahren ist oft eine emotional belastende Angelegenheit, die schnelles und entschlossenes Handeln erfordert. Als erfahrene
Kanzlei im Bereich Gewaltschutz bieten wir Ihnen diskrete und einfühlsame Unterstützung und begleiten Sie in allen Verfahrensschritten – von der
Antragstellung bis zur gerichtlichen Vertretung. Wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Rechte in vollem Umfang wahrnehmen und die
Schutzmaßnahmen erhalten, die Sie benötigen.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung
Wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen und über ein Gewaltschutzverfahren nachdenken, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für
ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen.
Gewaltschutz
Stalking, Häusliche Gewalt, Kontaktverbot, Wohnungszuweisung.
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Ihr Rechtsanwalt in Eltville, Wiesbaden und Limburg vertritt sie in den nachfolgenden Teilgebieten des Familienrechts.