Online Prozesskostenhilferechner
Mit unserem Online-Prozesskostenhilferechner können Sie schnell und unverbindlich prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beziehungsweise
Verfahrenskostenhilfe (VKH) vorliegen könnten. Die Gewährung staatlicher Unterstützung hängt
insbesondere von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie von den
Erfolgsaussichten des beabsichtigten Rechtsstreits ab. Der Rechner bietet eine erste Orientierung
und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die die Kosten eines
Gerichtsverfahrens nicht oder nur teilweise aus eigenen Mitteln aufbringen können. Sie soll
sicherstellen, dass der Zugang zum Recht nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.
Wer kann Prozesskostenhilfe erhalten?
Prozesskostenhilfe kann beantragt werden, wenn die antragstellende Person nach ihren
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens
selbst zu tragen. Zusätzlich muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
hinreichende Erfolgsaussichten haben und darf nicht mutwillig erscheinen.
Wie wird die Prozesskostenhilfe berechnet?
Bei der Prüfung werden insbesondere Einkommen, laufende Ausgaben, Unterhaltspflichten,
Vermögen und weitere finanzielle Belastungen berücksichtigt. Aus diesen Angaben wird ermittelt,
ob Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, mit Ratenzahlung oder nicht bewilligt werden könnte.
Übernimmt Prozesskostenhilfe alle Kosten?
Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse grundsätzlich die Gerichtskosten und
gegebenenfalls die eigenen Anwaltskosten. Die Kosten der Gegenseite werden jedoch im Regelfall
nicht übernommen, wenn der Prozess verloren wird.
Muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?
Eine Bewilligung erfolgt nicht immer endgültig ohne finanzielle Beteiligung. Je nach Einkommens-
und Vermögensverhältnissen kann das Gericht monatliche Raten festsetzen. Zudem können sich
Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Bewilligung auswirken.
Welche Angaben werden für die Berechnung benötigt?
Für eine möglichst genaue Einschätzung sollten Angaben zu Einkommen, Miete oder Wohnkosten,
bestehenden Unterhaltspflichten, Vermögen sowie sonstigen regelmäßigen Belastungen gemacht
werden. Der Rechner ermittelt daraus eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Was ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe wird in zivilgerichtlichen Verfahren gewährt. In Familiensachen,
beispielsweise bei Scheidungen oder Unterhaltsverfahren, spricht man von Verfahrenskostenhilfe.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung sind weitgehend identisch.
Kann der Antrag online vorbereitet werden?
Ja. Die für den Antrag erforderlichen Angaben können häufig bereits online zusammengestellt
werden. Für die endgültige Bewilligung sind jedoch regelmäßig Nachweise über Einkommen,
Ausgaben und Vermögensverhältnisse vorzulegen.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Der Online-Prozesskostenhilferechner dient ausschließlich der ersten Orientierung. Die
endgültige Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe
trifft ausschließlich das zuständige Gericht nach Prüfung aller Umstände des Einzelfalls.
Wann sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden?
Insbesondere bei komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen, selbstständiger Tätigkeit,
vorhandenem Vermögen oder unklaren Erfolgsaussichten empfiehlt sich eine frühzeitige
anwaltliche Beratung. Dadurch können die Erfolgsaussichten des Antrags und des zugrunde
liegenden Verfahrens realistisch eingeschätzt werden.
Prozesskostenhilferechner
Anspruch unverbindlich selbst berechnen
Teilgebiete
Ihr Rechtsanwalt in Eltville, Wiesbaden und Limburg vertritt sie in den nachfolgenden Teilgebieten
des Familienrechts.
Verfahrenskostenhilfe-Rechner
Habe ich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?
Dieser Rechner prüft nach § 115 ZPO, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe (VKH) zusteht und ob
sie ratenfrei gewährt wird oder mit Monatsraten. Maßgeblich ist Ihr „einzusetzendes Einkommen":
vom Nettoeinkommen werden Freibeträge, Wohnkosten und weitere Belastungen abgezogen. Grundlage
sind die Freibeträge der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026, gültig ab 1.1.2026).
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung, keine verbindliche Zusage.
Einzusetzendes Einkommen
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Summe Freibeträge
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Summe Abzüge
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Einzusetzendes Vermögen
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Monatsrate
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Anzahl Raten (max. 48)
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Ergebnis
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Unverbindliche Schätzung nach § 115 ZPO und PKHB 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 360, gültig ab 1.1.2026).
Die tatsächliche Bewilligung hängt zusätzlich von den Erfolgsaussichten und der Nicht-Mutwilligkeit
des Verfahrens ab (§ 114 ZPO) und wird vom Gericht entschieden. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.