Online Scheidungskostenrechner
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren
kinderloser Ehen und die Beratung im Fall der Trennung, insbesondere bei hohen Vermögen,
welche auch für erfahrene Juristen immer wieder eine große Herausforderung darstellen.
Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Die Kosten einer Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser richtet sich vor
allem nach dem Einkommen und der Vermögenssituation der Ehepartner. In einfachen Fällen liegt
eine Scheidung meist zwischen etwa 1.500 € und 3.500 €. Bei höheren Einkommen oder
zusätzlichen Streitpunkten können die Kosten deutlich steigen.
Wie werden Scheidungskosten berechnet?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide
werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Je höher das gemeinsame Einkommen und
Vermögen, desto höher der Verfahrenswert und damit auch die Kosten.
Wer muss die Scheidungskosten zahlen?
Grundsätzlich trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten werden in
der Regel von beiden Ehepartnern je zur Hälfte getragen. In der Praxis kann aber eine andere
Kostenverteilung vereinbart oder vom Gericht festgelegt werden.
Kann nur ein Anwalt beauftragt werden?
Nein. In Deutschland muss jede Partei grundsätzlich ihren eigenen Anwalt haben. Nur der
Antragsteller kann theoretisch allein vertreten sein, wenn der andere Partner keine eigenen
Anträge stellt und zustimmt. Dennoch ist es kein gemeinsamer Anwalt. Die Kostenteilung kann
intern zwischen den Ehegatten vereinbart werden.
Wie hoch sind die Gerichtskosten einer Scheidung?
Die Gerichtskosten hängen ebenfalls vom Verfahrenswert ab. Bei einer einfachen Scheidung liegen
sie oft zwischen etwa 300 € und 800 €. Bei höheren Einkommen können sie entsprechend höher
sein.
Was ist der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert ist die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten. Er richtet sich
hauptsächlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie möglichen
weiteren Faktoren wie Vermögen oder Rentenanwartschaften.
Kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden?
Ja. Wenn eine Person die Kosten einer Scheidung nicht bezahlen kann, kann sie
Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten des
Verfahrens, abhängig von der finanziellen Situation.
Wie teuer ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine streitige Scheidung. Sie kostet
meist zwischen etwa 1.000 € und 2.500 €, da nur ein Anwalt erforderlich ist und weniger
Streitpunkte vor Gericht geklärt werden müssen.
Scheidungskostenrechner
Scheidungskosten unverbindlich selbst berechnen
Teilgebiete
Ihr Rechtsanwalt in Eltville, Wiesbaden und Limburg vertritt sie in den nachfolgenden Teilgebieten
des Familienrechts.
Scheidungskostenrechner
Wie dieser Rechner funktioniert – und warum es eine Schätzung bleibt.
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Familiengericht
nach § 43 FamGKG „nach Ermessen" festsetzt – es gibt also keine starre Formel. Besonders beim
Vermögen weichen die Oberlandesgerichte erheblich voneinander ab: Freibeträge reichen von rund
15.000 € bis 60.000 € pro Ehegatte, Kinderfreibeträge und die Anrechnungsquote unterscheiden
sich ebenso. Wählen Sie unten Ihren OLG-Bezirk, dann legt der Rechner die dort dokumentierte
Praxis zugrunde. Das Ergebnis ist eine realistische Orientierung, keine verbindliche Zusage.
Gesamtverfahrenswert
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Scheidung (Einkommen + Vermögen)
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Versorgungsausgleich
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Folgesachen
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Gerichtskosten
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Anwaltskosten
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Geschätzte Gesamtkosten
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Unverbindliche Schätzung nach FamGKG & RVG in der Fassung des KostBRÄG 2025
(gültig ab 1. Juni 2025). Die hinterlegten OLG-Werte stammen aus einzelnen
veröffentlichten Beschlüssen; die Rechtsprechung entwickelt sich fort und Einzelrichter
können abweichen. Der tatsächliche Verfahrenswert wird erst mit gerichtlichem Beschluss
festgesetzt. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung.