Online Scheidungskostenrechner

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren kinderloser Ehen und die Beratung im Fall der Trennung, insbesondere bei hohen Vermögen, welche auch für erfahrene Juristen immer wieder eine große Herausforderung darstellen.

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Die Kosten einer Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser richtet sich vor allem nach dem Einkommen und der Vermögenssituation der Ehepartner. In einfachen Fällen liegt eine Scheidung meist zwischen etwa 1.500 € und 3.500 €. Bei höheren Einkommen oder zusätzlichen Streitpunkten können die Kosten deutlich steigen.

Wie werden Scheidungskosten berechnet?

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Je höher das gemeinsame Einkommen und Vermögen, desto höher der Verfahrenswert und damit auch die Kosten.

Wer muss die Scheidungskosten zahlen?

Grundsätzlich trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten werden in der Regel von beiden Ehepartnern je zur Hälfte getragen. In der Praxis kann aber eine andere Kostenverteilung vereinbart oder vom Gericht festgelegt werden.

Kann nur ein Anwalt beauftragt werden?

Nein. In Deutschland muss jede Partei grundsätzlich ihren eigenen Anwalt haben. Nur der Antragsteller kann theoretisch allein vertreten sein, wenn der andere Partner keine eigenen Anträge stellt und zustimmt. Dennoch ist es kein gemeinsamer Anwalt. Die Kostenteilung kann intern zwischen den Ehegatten vereinbart werden.

Wie hoch sind die Gerichtskosten einer Scheidung?

Die Gerichtskosten hängen ebenfalls vom Verfahrenswert ab. Bei einer einfachen Scheidung liegen sie oft zwischen etwa 300 € und 800 €. Bei höheren Einkommen können sie entsprechend höher sein.

Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert ist die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten. Er richtet sich hauptsächlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie möglichen weiteren Faktoren wie Vermögen oder Rentenanwartschaften.

Kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden?

Ja. Wenn eine Person die Kosten einer Scheidung nicht bezahlen kann, kann sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens, abhängig von der finanziellen Situation.

Wie teuer ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine streitige Scheidung. Sie kostet meist zwischen etwa 1.000 € und 2.500 €, da nur ein Anwalt erforderlich ist und weniger Streitpunkte vor Gericht geklärt werden müssen.
Scheidungskostenrechner Scheidungskosten unverbindlich selbst berechnen

Teilgebiete

Ihr Rechtsanwalt in Eltville, Wiesbaden und Limburg vertritt sie in den nachfolgenden Teilgebieten des Familienrechts.
Klein Rechtsanwälte

Scheidungskostenrechner

Wie dieser Rechner funktioniert – und warum es eine Schätzung bleibt. Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Familiengericht nach § 43 FamGKG „nach Ermessen" festsetzt – es gibt also keine starre Formel. Besonders beim Vermögen weichen die Oberlandesgerichte erheblich voneinander ab: Freibeträge reichen von rund 15.000 € bis 60.000 € pro Ehegatte, Kinderfreibeträge und die Anrechnungsquote unterscheiden sich ebenso. Wählen Sie unten Ihren OLG-Bezirk, dann legt der Rechner die dort dokumentierte Praxis zugrunde. Das Ergebnis ist eine realistische Orientierung, keine verbindliche Zusage.
Zuständiges Gericht
Einkommen & Kinder
Vermögen
Versorgungsausgleich & Folgesachen
Anwalt
Gesamtverfahrenswert
Scheidung (Einkommen + Vermögen)
Versorgungsausgleich
Folgesachen
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Geschätzte Gesamtkosten

Unverbindliche Schätzung nach FamGKG & RVG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (gültig ab 1. Juni 2025). Die hinterlegten OLG-Werte stammen aus einzelnen veröffentlichten Beschlüssen; die Rechtsprechung entwickelt sich fort und Einzelrichter können abweichen. Der tatsächliche Verfahrenswert wird erst mit gerichtlichem Beschluss festgesetzt. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung.

BÜRO WIESBADEN (Postanschrift) Kreuzberger Ring 18A  65205 Wiesbaden T: +49(0)611 / 34 17 22 20 F: +49(0)611 / 34 17 22 21 E: info@klein-anwaelte.de   BÜRO ELTVILLE  Kiedricher Straße 11 65345 Eltville T: +49(0)6123 / 79 56 05 F: +49(0)6123 / 79 56 06 E: info@klein-anwaelte.de  BÜRO LIMBURG Walderdorffstraße 20 65549 Limburg T: +49(0)6431 / 98 13 13 F: +49(0)6431 / 98 13 14 E: info@klein-anwaelte.de
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Was kostet eine Scheidung in

Deutschland?

Die Kosten einer Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser richtet sich vor allem nach dem Einkommen und der Vermögenssituation der Ehepartner. In einfachen Fällen liegt eine Scheidung meist zwischen etwa 1.500 € und 3.500 €. Bei höheren Einkommen oder zusätzlichen Streitpunkten können die Kosten deutlich steigen.

Wie werden Scheidungskosten

berechnet?

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Je höher das gemeinsame Einkommen und Vermögen, desto höher der Verfahrenswert und damit auch die Kosten.

Wer muss die Scheidungskosten

zahlen?

Grundsätzlich trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten werden in der Regel von beiden Ehepartnern je zur Hälfte getragen. In der Praxis kann aber eine andere Kostenverteilung vereinbart oder vom Gericht festgelegt werden.

Kann nur ein Anwalt beauftragt

werden?

Nein. In Deutschland muss jede Partei grundsätzlich ihren eigenen Anwalt haben. Nur der Antragsteller kann theoretisch allein vertreten sein, wenn der andere Partner keine eigenen Anträge stellt und zustimmt. Dennoch ist es kein gemeinsamer Anwalt. Die Kostenteilung kann intern zwischen den Ehegatten vereinbart werden.

Wie hoch sind die Gerichtskosten

einer Scheidung?

Die Gerichtskosten hängen ebenfalls vom Verfahrenswert ab. Bei einer einfachen Scheidung liegen sie oft zwischen etwa 300 € und 800 €. Bei höheren Einkommen können sie entsprechend höher sein.

Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert ist die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten. Er richtet sich hauptsächlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie möglichen weiteren Faktoren wie Vermögen oder Rentenanwartschaften.

Kann Verfahrenskostenhilfe

beantragt werden?

Ja. Wenn eine Person die Kosten einer Scheidung nicht bezahlen kann, kann sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens, abhängig von der finanziellen Situation.

Wie teuer ist eine einvernehmliche

Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine streitige Scheidung. Sie kostet meist zwischen etwa 1.000 € und 2.500 €, da nur ein Anwalt erforderlich ist und weniger Streitpunkte vor Gericht geklärt werden müssen.
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Wie dieser Rechner funktioniert – und warum es eine Schätzung bleibt. Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Familiengericht nach § 43 FamGKG „nach Ermessen" festsetzt – es gibt also keine starre Formel. Besonders beim Vermögen weichen die Oberlandesgerichte erheblich voneinander ab: Freibeträge reichen von rund 15.000 € bis 60.000 € pro Ehegatte, Kinderfreibeträge und die Anrechnungsquote unterscheiden sich ebenso. Wählen Sie unten Ihren OLG-Bezirk, dann legt der Rechner die dort dokumentierte Praxis zugrunde. Das Ergebnis ist eine realistische Orientierung, keine verbindliche Zusage.
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Vermögen
Versorgungsausgleich & Folgesachen
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Scheidung (Einkommen + Vermögen)
Versorgungsausgleich
Folgesachen
Gerichtskosten
Anwaltskosten
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Unverbindliche Schätzung nach FamGKG & RVG in der Fassung des KostBRÄG 2025 (gültig ab 1. Juni 2025). Die hinterlegten OLG-Werte stammen aus einzelnen veröffentlichten Beschlüssen; die Rechtsprechung entwickelt sich fort und Einzelrichter können abweichen. Der tatsächliche Verfahrenswert wird erst mit gerichtlichem Beschluss festgesetzt. Ohne Gewähr und keine Rechtsberatung.

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